Die Kirchenverwaltung unserer Pfarrei …
- ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der Kirchenstiftung,
- trägt die Verantwortung für das Kirchenstiftungsvermögen,
- ist verpflichtet Verwaltungsvorgänge zu protokollieren, bzw. anhand von Unterlagen nachzuweisen,
- ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen bestmöglich zu verwalten und zu erhalten,
- sorgt für die Befriedigung der Ortskirchenbedürfnisse,
- hat die Kirchenstiftung als Vertretungsorgan nach außen zu vertreten,
- wählt einen Kirchenpfleger, der für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig ist.
Ihre Verwaltungstätigkeit wird eingeschränkt …
- durch notwendige Einholung der oberhirtlichen oder stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften;
- kein Verfügungsrecht steht der Kirchenverwaltung hinsichtlich der dem gottesdienstlichen Gebrauch gewidmeten Gegenstände zu;
- Einmischung in Angelegenheiten, die das geistliche Amt betreffen, sind unzulässig (z. B. Abhaltung von Gottesdiensten, Gestaltung der Kirche usw.);
- keine Einflussnahme auf die Festsetzung der Gottesdienstzeiten.