Pfarrei St. Ulrich und Afra, Augsburg

Pfarrgemeinderat (PGR)

PGR-Mitglieder Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium der Mitverantwortung von Laien in katholischen Kirchengemeinden. In diesen Gremien zeigt sich der Wandel von einer vom Priester versorgten Pfarrei zu einer "mitsorgenden" Gemeinde. In der jetzigen Form gibt es die Pfarrgemeinderäte seit 1968.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates wirken bei der Leitung einer Kirchengemeinde mit. Der Pfarrgemeinderat soll in allen seelsorglichen Angelegenheiten einer Gemeinde Beschlüsse fassen oder mitberaten; für die finanziellen Belange der Pfarrei ist die Kirchenverwaltung zuständig. Beratend wird der Pfarrgemeinderat tätig bei allen Angelegenheiten, die dem Pfarrer als Leiter der Gemeinde übertragen sind. Außerdem soll der Pfarrgemeinderat die Interessen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten und zu gesellschaftlichen Entwicklungen Stellung beziehen.
Der Pfarrgemeinderat soll sich - wie eine christliche Gemeinde generell - für die Weitergabe des Glaubens, die Feier der Gottesdienste sowie für soziale Aufgaben einsetzen. Für die verschiedenen Bereiche setzt der Rat Sachausschüsse ein.
Eine Zustimmung des Pfarrgemeinderates soll eingeholt werden bei der Erstellung eines Planes für pastorale Schwerpunkte, bei wichtigen Fragen, die das Leben der Gemeinde betreffen, z. B. Gestaltung kirchlicher Festtage, Festlegung der Gottesdienstzeiten oder die Herausgabe eines Pfarrbriefes. Ist eine Zustimmung trotz gegenseitigem Bemühens nicht zu erreichen, so hat der jeweilige Entscheidungsträger seine abweichende Entscheidung gegenüber dem Pfarrgemeinderat zu begründen.