
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium der Mitverantwortung von Laien in
katholischen Kirchengemeinden. In diesen Gremien zeigt sich der Wandel von einer
vom Priester versorgten Pfarrei zu einer "mitsorgenden" Gemeinde. In der
jetzigen Form gibt es die Pfarrgemeinderäte seit 1968.
Die
Mitglieder des Pfarrgemeinderates wirken bei der Leitung einer Kirchengemeinde mit.
Der Pfarrgemeinderat soll in allen seelsorglichen Angelegenheiten einer Gemeinde Beschlüsse fassen oder mitberaten;
für die finanziellen Belange der Pfarrei ist die
Kirchenverwaltung zuständig.
Beratend wird der Pfarrgemeinderat tätig bei allen Angelegenheiten, die dem
Pfarrer als Leiter der Gemeinde übertragen sind. Außerdem soll der
Pfarrgemeinderat die Interessen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten
und zu gesellschaftlichen Entwicklungen Stellung beziehen.
Der Pfarrgemeinderat soll sich - wie eine christliche Gemeinde generell - für die Weitergabe des
Glaubens, die Feier der Gottesdienste sowie für soziale Aufgaben einsetzen. Für
die verschiedenen Bereiche setzt der Rat Sachausschüsse ein.
Eine Zustimmung des Pfarrgemeinderates soll eingeholt werden bei der Erstellung
eines Planes für pastorale Schwerpunkte, bei wichtigen Fragen, die das Leben der
Gemeinde betreffen, z. B. Gestaltung kirchlicher Festtage, Festlegung der Gottesdienstzeiten
oder die Herausgabe eines Pfarrbriefes.
Ist eine Zustimmung trotz gegenseitigem Bemühens nicht zu erreichen,
so hat der jeweilige Entscheidungsträger
seine abweichende Entscheidung gegenüber dem Pfarrgemeinderat zu begründen.