Der Pfarrgemeinderat soll mitwirken beim Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Dies geschieht in vielfältiger Weise:
- Als Pastoralrat berät und unterstützt der PGR den Pfarrer in seinen Aufgaben.
- Als Organ des Laien-Apostolats wird er in eigener Verantwortung tätig, berücksichtigt hierbei aber auch die Eigenständigkeiten der pfarreilichen Gruppen und Verbände.
Innerhalb der Gemeinde …
- weckt und fördert er die Mitarbeit und Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder,
- legt der PGR die pastoralen Schwerpunkte seiner Arbeit im Rahmen der aktuellen Situation in der Pfarrgemeinde fest,
- bringt er Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung von liturgischen Feiern und Gottesdiensten ein,
- trägt er Sorge um den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich,
- informiert er in regelmäßigen Abständen die gesamte Pfarrgemeinde über seine Arbeit.
Außerhalb der Gemeinde …
- vertritt er die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat und der Öffentlichkeit,
- vermittelt der PGR die Verantwortung der Pfarrgemeinde im kirchlichen Bereich,
- weckt er die Mitverantwortung für ein christliches Europa,
- sucht und fördert der PGR die ökumenische Zusammenarbeit.
Quelle: Satzung vom 30.5.2004 für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg